Wettbewerbsrecht
Unter dem Wettbewerbsrecht im engeren Sinne verstehen wir den Bereich des Lauterkeitsrechts (UWG). Zusammengefasst beschäftigt sich dieses Rechtsgebiet mit der Frage, ob ein gewisses Verhalten von Wettbewerbern lauter ist oder als wettbewerbswidrig anzusehen ist.
Bemerkt ein Unternehmen, dass ein Wettbewerber sich nicht an die wettbewerbsrechtlichen Regeln hält, reagiert es in der Regel mit einer Abmahnung. In einer solchen Abmahnung wird der Verletzer aufgefordert, das beanstandete Verhalten einzustellen und eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wird dem Verletzer für den Fall, dass er sich nicht unterwirft, eine einstweilige Verfügung angedroht.
Unterwirft sich der Verletzer, entfällt die Wiederholungsgefahr und der Wettbewerber hat keinen Grund mehr, die einstweilige Verfügung zu beantragen. Eine solche dürfte dann auch vom Gericht nicht mehr erlassen werden. Die Abmahnung ist daher ein sinnvolles Mittel, um wettbewerbsrechtliche Konflikte kostengünstig und schnell zu lösen.
LEINEN & DERICHS ist ihr kompetenter Ansprechpartner für den gesamten Bereich des Wettbewerbsrechts. Wir unterstützen Sie aktiv bei einer Abmahnung oder helfen Ihnen, sich gegen unberechtigte Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Sie sind zu Unrecht abgemahnt worden? Dann sollten Sie unsere Verhaltenshinweise zum Thema: "Wie verhalte ich mich bei Abmahnungen?" beachten!
Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Bereich Wettbewerbsrecht ist Rechtsanwalt Groh.
