Werberecht



Beim Werberecht handelt es sich nicht um ein Rechtsgebiet im klassischen Sinne. Es beinhaltet vielmehr eine Fülle unterschiedlicher Rechtsmaterien, die bei dem Gebrauch von Werbung zu beachten sind. Inhaltlich befasst sich das Werberecht sowohl mit dem zulässigen Inhalt als auch mit der Art und Weise der Werbung.

 

1. Zulässiger Inhalt von Werbung

Der zulässige Inhalt von Werbung richtet sich in erster Linie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch die Novellierung dieses Gesetzes haben sich die Anforderungen an zulässige Werbung erheblich verändert. Das Gesetz stellt eine Vielzahl von Verboten auf, bei deren Nichteinhalten dem Werbenden erhebliche finanzielle Risiken drohen. Darüber hinaus existieren in vielen Bereichen (z.B. Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht) Spezialvorschriften, die die Werbung einschränken. Ein professionelles Werbekonzept sollte daher immer auch mit einem Wettbewerbsrechtler abgestimmt werden.

 

2. Art und Weise der Werbung

Hinsichtlich der Art und Weise der Werbung haben sich in den vergangene Jahren ebenfalls erhebliche Änderungen ergeben. Insbesondere im Bereich des Direktmarketings hat sich die Rechtslage für den Werbenden verschärft. Unaufgeforderte Webung per Telefon (Cold Calling) oder per E-Mail (Spam) können schnell zu Bußgeldern und kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Vermeiden Sie diese Risiken durch eine präventive Beratung!

Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet des Werberechts ist Rechtsanwalt Groh.