Urheberrecht



Das Urheberrecht schützt die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers. Regelmäßig geht es um die Frage des Entstehens, der Übertragbarkeit sowie um den Schutz von Urheberrechten.

Dabei ist der Anwendungsbereich des Urheberrechts viel größer als dies der Allgemeinheit bekannt ist. Neben den klassischen Werken der Kunst können beispielsweise auch Gebäude, Webseiten und Computerprogramme Urheberrechtsschutz genießen.

In der anwaltlichen Praxis häufen bereits seit einigen Jahren urheberrechtliche Probleme aus dem Bereich Internets. Der Download von Musik, Film und Software im Zusammenhang mit sog. Filesharing ist ein „Klassiker“ für Abmahnungen. Internetnutzer werden hier häufig zu unrecht abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine solche Abmahnung wegen Filesharing sollte jedoch keineswegs ungeprüft hingenommen werden. Oft ist die strafbewehrte Unterlassungerklärung viel zu weit gefasst, so dass bei einem ähnlichen Verstoß hohe Vertragsstrafen drohen.

LEINEN & DERICHS ist Ihr kompetenter Berater für den gesamten Bereich des Urheberrechts. Sind Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden? Dann beachten Sie unsere Hinweise zum Thema: „Wie verhalte ich mich bei Abmahnungen?“

Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Bereich des Urheberrechts ist Rechtsanwalt Groh.