Markenrecht



Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechts, das Bezeichnungen von Produkten/Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Kernaufgabe des Markenrechts ist der Schutz Ihrer Marken, geschäftlichen Bezeichnungen sowie von geografischen Herkunftsangaben. Die Notwendigkeit eines solchen Schutzes kann nicht hoch genug eingestuft werden. Besonderns wenn ein Unternehmen bereits viel Geld in Marketing für seine Produkte/Dienstleistungen investiert hat oder die Produkte sogar mit einer Marke oder einem sonstigen Kennzeichen versehen werden, sollte die Marke bzw. das Zeichen dringend geschützt werden.

Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst darüber, dass in der Bundesrepublik der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gilt. Diese Freiheit findet ihre Grenzen unter anderem in den Regelungen des Markengesetzes. Verkürzt gesagt ist grundsätzlich nur geschützt, was auch eingetragen ist (Anders ist dies jedoch bei Benutzungsmarken und geschäftlichen Bezeichnungen). Es ist also dringend anzuraten, seine Marke rechtzeitig anzumelden.

Die Eintragung der Marke kann vor verschiedenen Behörden vorgenommen werden. Möglich sind Anmeldungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), vor dem Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und internationale Anmeldungen bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Auch nach der Eintragung sollte die Marke weiter "gepflegt" werden. Es ist dringend anzuraten, eine sog. Markenüberwachung durchführen zu lassen. Dabei wird regelmäßig überprüft, ob kollidierende Eintragungen von Marken vorgenommen werden, damit darauf rechtzeitig mit einem Widerspruch reagiert werden kann.

LEINEN & DERICHS ist ihr kompetenter Ansprechpartner für den gesamten Bereich des Markenrechts. Wir unterstützen Sie bei der Markenanmeldung und führen gerne für Sie eine regelmäßige Markenüberwachung durch. Unsere Anwälte helfen Ihnen, Unterlassungsansprüche aus Ihren Marken und sonstigen Schutzrechten durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr zur setzen.

Wollen Sie eine Marke anmelden und benötigen hierfür einen ersten Leitfaden? Dann lesen Sie unsere Tipps zum Thema: "Wie melde ich eine Marke an?"

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